Wenn es dir in deiner Familie nicht gut geht, du dich z. B. bedroht fühlst, kannst du dich Inobhut nehmen lassen. Das bedeutet, dass dir das Jugendamt einen Schutzraum bereitstellen muss.
Menschen deines Vertrauens, aber auch Beratungspersonen, das Jugendamt selbst oder die Polizei können dir dabei helfen, diesen Schritt zu gehen. Das gilt genauso in der Corona Zeit.
Sollte für die Aufnahme von dir jemand einen Corona Test verlangen, ist das nur mit deiner Zustimmung erlaubt. Selbst wenn du an Corona erkrankt bist, hast du einen Anspruch auf Schutz und Inobhutnahme, wenn du dich zu Hause nicht mehr sicher fühlst. Auch für diesen Fall sorgt das Jugendamt für einen sicheren Ort, an dem du erst einmal bleiben kannst.
Wenn du ernsthaft erkrankt bist und nicht weißt, was du hast, kann dir vor einer Inobhutnahme ein Corona-Test empfohlen werden. Dann könntest du nach einer Diagnose besser ärztlich versorgt werden. Du musst aber einen Corona Test auch dann nicht machen, wenn du nicht möchtest.